Thema:
Der Carambol - Billardtisch.
Das Regelwerk

1.0 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
(1) Dieser Normenkatalog ergänzt die Statuten und Regeln der DBU. Er beinhaltet Normen und Richtlinien für Sportgeräte und
zugelassenes Sportmaterial im Umfeld der Deutschen Billard-Union für den Bereich Karambol.
(2) Für Meisterschaftsspiele und für die Anerkennung als zugelassenes Sportgerät
dürfen nur von der DBU zugelassene Materialien verwendet werden.

2.0 DAS SPORTGERÄT

Ein Billard ist ein Tisch, dessen Oberfläche rechteckig und absolut eben ist.

2.1 ABMESSUNGEN


2.1.1 Höhe des Billards
Die Höhe des Billardtisches, vom Boden bis zur Oberkante des Rahmens, muss zwischen 750 und 800 mm betragen.
2.1.2 Spielfeldgrößen
(1) Die Maße der freien Spielfläche betragen beim
Typ Länge Breite
Matchbillard 2840 mm 1420 mm
Halbmatchbillard 2300 mm 1150 mm
kleinen Billard 2100 mm 1050 mm
(2) Eine Toleranz von plus/minus 5 mm ist zulässig.

2.1.3 Bandenspiegel
(1) Die Oberfläche, die die Banden umschließt, muss über nicht zu entfernende Markierungen (sog. "Diamanten") verfügen,
die in regelmäßigen Abständen entsprechend 1/8 der Länge der Spielfläche angebracht sind.
(2) Auf der Oberfläche des die Bande umschließenden Rahmens darf weder
Werbung für den Hersteller, noch irgendeine andere Angabe angebracht werden.

2.1.4 Bandenmaße
Die Abgrenzung der Spielfläche erfolgt durch die Anbringung von Gummibanden,
wobei der vorderste Punkt 37 mm hoch ist. Eine Toleranz von plus/minus 1 mm ist zulässig.

2.2 AUSSTATTUNG

2.2.1 Allgemeines
(1) Der Bandenspiegel, die Bandenblenden und die Verkleidung des Unterbaus sowie die gesamte Ausstattung des Tisches,
soll eine verletzungsfreie Handhabung des Sportgerätes ermöglichen (keine scharfen Kanten).
Der Unterbau des Tisches muss mit Oberrahmen und Füßen fest verbunden sein.
(2) Die Reparaturen an Tuch, Platte und Unterbau sowie das Neubespannen von
Platte und Banden müssen zerstörungsfrei durchzuführen sein.

2.2.2 Banden
(1) Die Gummibanden sind auf ihrer Länge an einem äußeren Rahmen (Umfassung) von 125 mm Breite befestigt,
dessen gesamte Oberfläche möglichst glatt gehalten ist.
(2) Eine Toleranz von plus/minus 10 mm ist zulässig.
(3) Es dürfen nur solche Banden verwendet werden, die von der DBU anerkannt und genehmigt worden sind.

2.2.3 Spielfläche
(1) Die Platte des Billards besteht aus einer oder mehreren mindestens 45 mm dicken Schieferplatte/n.
(2) Die Justiermöglichkeit der Spielfläche muss eine genaue, waagerechte Ausrichtung des Billards ermöglichen.

2.2.4 Tuch
Es dürfen nur solche Tücher verwendet werden, die von der DBU anerkannt und genehmigt worden sind.

2.2.5 Aufsetzmarken
(1) Als "Aufsetzmarken" werden die fünf (5) Stellen bezeichnet, die die Bälle entweder zu Beginn der Partie oder im Verlauf
derselben einnehmen sollten, wenn Sie sich nach dem Stillstand gegenseitig berühren
oder wenn Sie aus dem Billard befördert worden sind.
(2) Die Lage dieser Aufsetzmarken werden gemäß Angaben der Anlage A durch ein Kreuz, das mit Kreide,
Bleistift oder Tinte so fein wie möglich eingezeichnet wird, festgelegt.
Andere Markierungen sind nicht zulässig.

2.2.6 Heizung
Für ein offizielles Turnier bestimmte Billardtische, müssen mit einer elektrischen Heizanlage versehen sein, die jegliche Feuchtigkeit
von der Schieferplatte und dem Tuch fernhält und ein bestmögliches Rollen der Bälle gewährleistet.
Die thermostatisch gesteuerte Heizung muss die Temperatur an der Tuchoberfläche zwischen 25° - 28° C halten.

4.2 Queuefreiheit

Ein Billardtisch soll so aufgestellt sein, dass rund um den Billardtisch ein Bewegungsraum von mindestens 150 cm
(ab Tischaußenkante) vorhanden ist.
In Sonderfällen können abweichende Regelungen zugelassen werden.

4.3 Bodenbelag
Die Bodenfläche rund um das Billard ist in einer Breite von ca. 150 cm mit einemrutscharmen Bodenbelag (z. B. Teppichboden) zu versehen.
4.4 Klimatische Bedingungen
Die Spielstätte muss auf mindestens 18º C aufgeheizt sein.
Alle Inhalte sind freibleibend und entsprechen meinem Kenntnisstand vom 20.08.2014
Für die Richtigkeit wird keine Haftung übernommen!
Erstellt: 20.08.2014 Manfred Winters
www.Carambolbillard-Grundlagen.de
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